Vorsitzender mit ausländischer Staatsangeh. u. wohnhaft im Ausland – möglich?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  Sabine.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Sabine

    Guten Tag,

    ich würde gerne wissen, ob jemand mit schweizer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Spanien Vorsitzende oder Vorstandmitglied eines dt. Vereins werden kann? Der Verein wird neu gegründet und der Aufenthalt und die Arbeit der Person in Spanien ist für den Zweck des Vereins notwendig.

    Falls einem Vorstandsamt aus o.g. Gründen rechtlich nichts entgegensteht, wäre die nächste Frage: Ein persönliches Erscheinen der Person beim Notar ist schwierig bis unmöglich. Gibt es dafür eine andere Lösung?

    Vielen Dank!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das Vereinsrecht verbietet nicht, dass Ausländer Vorstandsfunktionen in deutschen Vereinen bekleiden.
    Für die notarielle Beglaubigung muss diese Person dann in der Schweiz bzw. in Spanien zu einem Notar gehen und beglaubigen lassen, dass sie auch die Person ist und muss dort auch die Unterschrift leisten.
    Dieses Schriftstück muss dann amtlich bestätigt ins Deutsche übersetzt werden und wird dann dem entsprechenden deutschen Amtsgericht zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Sabine

    Vielen Dank! Noch eine Ergänzungsfrage: muss die Person denn Gründungsmitglied sein, um gewählt werden zu können? Falls ja, muss sie bei der Gründungsversammlung persönlich anwesend sein oder reicht auch eine Zuschaltung zur Versammlung via Telefon?

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.