Vorstandsgröße

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden CMark

    Hallo,
    muss der Vorstand immer aus einer ungeraden Mitgliederzahl bestehen ?
    Oder kann ( sinnvoll – patt Situation ? ) er auch aus einer geraden Anzahl von Mitgliedern gewählt werden

    Gruß
    Claus

    hbaumann hbaumann

    Ein Vorstand muss wenigstens aus einer Person bestehen. Nach oben gibt es keine Begrenzung. Allerdings sollte die Größe des Vorstandes immer im Verhältnis zur Anzahl der Mitglieder stehen und sich auch nach den Erfordernissen des Vereins richten.

    Eine ungerade Zahl ist natürlich immer günstiger, da dadurch eine Patt-Situation bei Abstimmungen möglichst vermieden wird. Wenn aber eine Person fehlt, hat man allerdings wieder das Problem, dass es eine gerade Anzahl ist. Das kann man dann dadurch regeln, dass in solchen (Patt)-Situationen die Stimme des Vorsitzenden entscheidet. Das muss allerdings in der Satzung stehen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden franzemann

    Hallo,
    Zitat:
    Allerdings sollte die Größe des Vorstandes immer im Verhältnis zur Anzahl der Mitglieder stehen und sich auch nach den Erfordernissen des Vereins richten.
    Zitat Ende

    Ist dies zwingend oder rechtlich geregelt. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein mit 9!!! Mitglieder und es soll ein BGB Vorstand mit 3 Mitgliedern und ein erweiterter Vorstand mit bis zu 7 Mitgliedern gewählt werden. Dafür soll die Satzung entsprechend geändert werden.

    Grüße
    Franz

    Kein Profilbild vorhanden franzemann

    PS
    Entschuldigung, bei Mitglieder hinter 9!!! fehlt ein „n““. Bitte gedanklich hinzusetzen beim Lesen.

    hbaumann hbaumann

    Es gibt keine Vorschrift, wie groß ein Vorstand sein muss. Das sagte ich aber bereits. Natürlich werde ich keinen Vorstand aus 10 Personen installieren, wenn mein Verein nur 20 Mitglieder hat. Das wäre Quatsch. Immerhin muss ich die Leute dafür auch finden.

    Wenn ich das richtig sehe, hat Ihr Verein 9 Mitglieder, kann aber bis zu 10 Vorstandsposten vergeben. wie geht denn das? Ich denke, die drei vom vertretungsberechtigten Vorstand reichen erst einmal.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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