Eine Wahl ist nur gültig, wenn sie von der Person auch angenommen wird. Das geschieht üblicherweise in der Wahlversammlung. Aber auch eine Wahl in Abwesenheit ist möglich. Dazu muss die betreffende Person schriftlich oder unter Zeugen erklären, dass sie im Falle ihrer Wahl diese annimmt.
Wenn also die Bereitschaft zur Wahl (schriftlich oder mündlich) vorgelegen hat, kann die Annahme der Wahl auch noch ein paar Tage später erfolgen. Es gibt ja kein Gesetz, das vorschreibt, wann die Wahl angenommen werden muss, sondern nur, dass sie angenommen werden muss.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/
H. Baumann