Wahl in Abwesenheit

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kurfuerst

    Hallo,

    ist eine Wahl in den Vorstand gültig, wenn die Person in Abwesenheit gewählt wurde und keine schriftliche Erklärung vorlag?

    Es handelt sich nur um eine Postition (Schriftführer) die nicht im BGB Vorstand ist.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine Wahl ist nur gültig, wenn sie von der Person auch angenommen wird. Das geschieht üblicherweise in der Wahlversammlung. Aber auch eine Wahl in Abwesenheit ist möglich. Dazu muss die betreffende Person schriftlich oder unter Zeugen erklären, dass sie im Falle ihrer Wahl diese annimmt.

    Wenn also die Bereitschaft zur Wahl (schriftlich oder mündlich) vorgelegen hat, kann die Annahme der Wahl auch noch ein paar Tage später erfolgen. Es gibt ja kein Gesetz, das vorschreibt, wann die Wahl angenommen werden muss, sondern nur, dass sie angenommen werden muss.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der folgende Beitrag liefert weitere nützliche Hinweise zum Thema Vorstandswahl:

    https://www.vereinswelt.de/5-antworten-zum-ablauf-ihrer-vorstandswahl

    Viel Erfolg weiterhin!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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