Wahlanfechtung Frist und Zuständige Abteilung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 6 months von  hbaumann.
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    Gibt es ein Frist für die Anfechtung? Welche Amtsgericht Abteilung ist zuständig für Die Wahlanfechtung von Vereine?

    Bedanke mich im voraus für Ihre Antwort

    hbaumann hbaumann

    Wenn Sie eine Wahl anfechten wollen, können Sie das nur aus formalen Gründen, nicht aber, weil Ihnen möglicherweise eine gewählte Person nicht passt. Sie müssten also beweisen, dass der Vorstand z.B. Fehler bei der Einladung zur Wahlversammlung gemacht hat oder dass die Wahl an sich nicht korrekt abgelaufen ist und dadurch das Wahlergebnis verfälscht wurde. Dann haben sie normalerweise eine Einspruchsfrist von 6 Wochen beim Amtsgericht, wo das Vereinsregister geführt wird und somit der Verein eingetragen ist.

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    H. Baumann

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