Wenn Sie eine Wahl anfechten wollen, können Sie das nur aus formalen Gründen, nicht aber, weil Ihnen möglicherweise eine gewählte Person nicht passt. Sie müssten also beweisen, dass der Vorstand z.B. Fehler bei der Einladung zur Wahlversammlung gemacht hat oder dass die Wahl an sich nicht korrekt abgelaufen ist und dadurch das Wahlergebnis verfälscht wurde. Dann haben sie normalerweise eine Einspruchsfrist von 6 Wochen beim Amtsgericht, wo das Vereinsregister geführt wird und somit der Verein eingetragen ist.
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H. Baumann