Zunächst einmal ist zu klären ob es sich tatsächlich um Sponsoren handelt.
Sponsoring beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, bei der ein Partner Geld oder einen geldwerten Vorteil gewährt und der Verein als Leistung eine an diesem Partner ausgerichtete Unterstützung seiner Kommunikations- und Marketingziele schuldet. z.B. Werbung auf der Bekleidung, Bandenwerbung.
Steuerrechtlich sind Spenden als freiwillige Geldzuwendungen oder unentgeltliche Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Ein Leistungstausch zwischen Spender und Empfänger der Spende ist nicht gegeben. Denkbar und impliziert durch die Auswahl des Geförderten ist die Vorgabe einer Zweckbindung hinsichtlich der (gemeinnützigen) Verwendung.
Da der Verein eine Spendenquittung ausgestellt hat, handelt es sich hierbei nicht um Sponsoring sondern um eine Spende bzw. Sachspende.
Unabhängig davon ist die Bekleidung in den Besitz des Vereins übergegangen, der diese Bekleidung dann wiederum den kleinen Kickern zur Verfügung stellt und somit die Zweckgebundenheit des Spenders erfüllt.
Aus diesem Grunde kann der Verein nach der Saison die Bekleidung etc. auch wieder zurück verlangen und in der kommenden Saison wieder an die kleinen, wobei kleine Definitionssache ist, verteilen.
Sind Bekleidungsgegenstände verloren gegangen ist der Verein auch berechtigt Regress zu fordern. Bedenklich halte ich lediglich Regress für defekte Kleidung, da diese bei Kickern einem gewissen Verschleiß unterliegen.