Wer ist Eigentümer von Mannschaftsbekleidung,Bälle etc.

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Hainer

    Wir, als Eltern einer Fußballmannschaft F Junioren haben in Eigeninitiative Sponsoren aufgetan die ZWECKGEBUNDEN für unsere kleinen Kicker Trainingssachen, Bälle und einiges mehr bezahlt haben. Die Sponsoren haben vom Verein jeweils über die Summe der gespendeten Sachen eine Sachspendenquittung bekommen. Jetzt ist die Saison vorbei und zum Teil passen die Sachen nicht mehr oder einiges ist auch an Bekleidung verschlissen oder verschwunden. Jetzt stellt der Verein Ansprüche an die Eltern, das alle Sachen wieder abgegeben werden sollen. Unserer Ansicht nach zu Unrecht. Wir sind der Meinung, das die Sachen auch von den Sponsoren so gewollt, zweckgebunden für nur diese Mannschaft also die Kinder gelten sollen. Wenn die Kinder und deren Eltern der Meinung sind die Sachen freiwillig an den Verein zu geben ist das in Ordnung. Der Verein besteht aber auf die komplette Rückgabe der Bekleidung und Bälle etc. und fordert eventuell Regress wegen Verlust. Wie sind in dem Fall die Besitzverhältnisse?
    Bitte um eine Auskunft die auch rechtssicher sein sollte 🙂

    Tom Tom

    Zunächst einmal ist zu klären ob es sich tatsächlich um Sponsoren handelt.

    Sponsoring beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, bei der ein Partner Geld oder einen geldwerten Vorteil gewährt und der Verein als Leistung eine an diesem Partner ausgerichtete Unterstützung seiner Kommunikations- und Marketingziele schuldet. z.B. Werbung auf der Bekleidung, Bandenwerbung.
    Steuerrechtlich sind Spenden als freiwillige Geldzuwendungen oder unentgeltliche Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Ein Leistungstausch zwischen Spender und Empfänger der Spende ist nicht gegeben. Denkbar und impliziert durch die Auswahl des Geförderten ist die Vorgabe einer Zweckbindung hinsichtlich der (gemeinnützigen) Verwendung.

    Da der Verein eine Spendenquittung ausgestellt hat, handelt es sich hierbei nicht um Sponsoring sondern um eine Spende bzw. Sachspende.

    Unabhängig davon ist die Bekleidung in den Besitz des Vereins übergegangen, der diese Bekleidung dann wiederum den kleinen Kickern zur Verfügung stellt und somit die Zweckgebundenheit des Spenders erfüllt.

    Aus diesem Grunde kann der Verein nach der Saison die Bekleidung etc. auch wieder zurück verlangen und in der kommenden Saison wieder an die kleinen, wobei kleine Definitionssache ist, verteilen.
    Sind Bekleidungsgegenstände verloren gegangen ist der Verein auch berechtigt Regress zu fordern. Bedenklich halte ich lediglich Regress für defekte Kleidung, da diese bei Kickern einem gewissen Verschleiß unterliegen.

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