Hallo,
Ein Gartenmitglied hat per 30.06.2016 ihren Garten per 31.12.2016 gekündigt, wegen Zeitmangels. Wir konnten einen Nachfolger sofort finden und erteilten mündlich das Nutzungsrecht bis 31.12.2016 mit folgenden Bedingungen.
Pflege des Gartens, Beteiligung am Neubau der Wasserleitung, Grabungen innerhalb u. außerhalb des Gartens.
Der Pachtvertrag wurde für den 01.01.2017 ausgestellt.
Die zukünftigen Pächter hielten sich nicht an die Nutzungsbedingungen. Die Mitarbeit an der Wasserleitung und Pflegearbeiten wurden nicht durchgeführt. Durch die Nichtdurchführung der Grabungen kam der Bau der Wasserleitung für mehrer Tage zum Stillstand und 24 Gärten hatten kein Wasser. Mehrere mündliche Mahnungen hatten keinen Erfolg. Wir widerriefen schriftlich den Pachtvertrag für 2017 und baten um einen Termin zur Aussprache. Kein Erfolg.
Der Garten und die darin enthaltene Laube in der die Elektroanlage der Gartenanlage ist, wurde vom Vorstand verschlossen. De Laube ist Eigentum der Anlage u. wurde nicht verkauft und verpachtet.
Da wir durch die zukünftigen Pächter mehr Schaden erlitten haben, sind wir nicht gewillt den Pachtvertrag zu beginnen. Können wir den Pachtvertrag für 2017 sofort kündigen? Noch dazu, daß sich die Leute einen Listenhund angeschafft haben.
Für Hinweise und Antworten sind wir dankbar, da bereits ein Klageverfahren gegen die Gartenanlage eingereicht wurde.