Wie hoch darf eine Verwaltungsgebühr sein ?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  sonnenland.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gartnerin

    Ein Gartenmitglied kündigt seinen Garten;er hat keinen Nachfolger;soll auf 2 Jahre seinen Garten in Ordnung halten,muß aber eine verwaltungsgebühr an den Vorstand zahlen.
    Wie hoch darf die Gebühr sein? Mehr als Pacht +Ersatz für Arbeitsstunden ?

    hbaumann hbaumann

    Wer soll das wissen? Das muss sich aus Ihrer Finanz- oder Beitragsordnung ergeben.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Gartnerin

    Ês gibt keine Finanz-oder Beitragsordnung.Also kann jeder Vorstand die Gebühr frei verlangen ?

    Gärtnerin

    hbaumann hbaumann

    Dann müsste der Vorstand lt. Satzung dazu berechtigt sein. Enthält die Satzung dazu nichts, dann ist das Organ dafür zuständig, das auch die Beiträge festlegt – üblicherweise die Mitgliederversammlung.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Mit diesem Problem muss ich mich leider auch beschäftigen. Mann sollte vielleicht erst einmal klären was sind in dem Fall alles Verwaltungskosten. Ich bin der Meinung das sind: Umlagen, Pacht, Versicherungen, Strom, Wasser. Und nicht zu Vergessen den Arbeitsaufwand, den der Verein hat, um die Parzelle in Ordnung zu halten. Hier sollte man den Preis pro Arbeitsstunde berechnen. Wir haben dieses Jahr einen Beschluss für die Mitgliederversammlung vorbereite. Hier wird eine Verwaltungspauschale von 50,00 € in die Beitrags- und Gebührenordnung aufgenommen. Natürlich nur, wenn es beschlossen wird. Denn bei uns ist das in der Satzung geregelt, das die Mitgliederversammlung darüber beschließen muss.

    sonnenland

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