Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtler: Das muss Ihr Verein unbedingt wissen

Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtler: Das muss Ihr Verein unbedingt wissen

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Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtler – Vereinsversicherung per Sammelanmeldung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung, getragen von den Berufsgenossenschaften, ist eine feine Sache. Für nur 2,73 Euro im Jahr kann Ihr gemeinnütziger Verein dort seine gewählten oder beauftragten Ehrenamtler versichern.

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Damit genießen Vorstände („gewählte Ehrenamtsträger“), aber auch Personen, die der Verein zur Mitarbeit beauftragt (z. B. Übungsleiter), zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn in Ausübung des Vereinsamtes oder auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit ein Unfall passiert. Behandlungskosten, Reha-Kosten, bei Bedarf ein barrierefreier Umbau der Wohnung etc. – das alles sind Leistungen, die die Unfallversicherung abdeckt.

Möchte Ihr Verein diese besonders günstige Form der Versicherung nutzen, reicht es, wenn er über seinen Verband (z. B. Sportvereine) oder direkt bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft einen sogenannten Sammelvertrag einreicht. Die einzelnen zu versichernden Personen brauchen namentlich nicht genannt zu werden. Lassen Sie sich daher nicht durch ein Urteil verunsichern, das im Internet kursiert. Dort heißt es, dass mit einem solchen Sammelvertrag kein Versicherungsschutz zustande kommt, da die Versicherungsträger eine namentliche Anmeldung verlangen. Hier gab es tatsächlich eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber jetzt aber geschlossen hat. In § 6 des 7. Sozialgesetzbuchs (SGB VII) ist das Verfahren zur Vereinsversicherung ausdrücklich so verankert und die Bestimmungen gelten auch für alle „Altfälle“ bis 2005.

Wichtig: Tätigkeit muss unentgeltlich ausgeübt werden. Beschäftigte des Vereins (z. B. Minijobber) müssen von Ihrem Verein immer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert werden. Hier besteht eine Pflichtversicherung. Die Ehrenamtler und vom Verein zur ehrenamtlichen Mitarbeit Beauftragten dagegen müssen unentgeltlich arbeiten, um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Auch Anfahrtsweg versichert

Übrigens: Auch der direkte Hin- und Rückweg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit ist versichert. Das betrifft immer den direkten Weg zwischen beiden Punkten.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Ausnahmsweise

  • zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften
  • sind auch Abweichungen vom direkten

Weg versichert. Das gilt ebenso bei der freiwilligen Versicherung.

Vorsicht bei Arbeitseinsätzen!

Eine in der Praxis immer wieder auftauchende Frage ist: „Sind unsere Mitglieder denn auch bei Arbeitseinsätzen geschützt?“ Die Antwort lautet: Es kommt darauf an:

  • Das Mitglied ist zur Arbeitsleistung laut Satzung oder Beitragsordnung verpflichtet: Es besteht kein Versicherungsschutz.
  • Das Mitglied leistet die Arbeit über seine Mitgliederpflichten hinaus: Es besteht Versicherungsschutz.

Die Unterscheidung zeigt: Sie können sich im Verein also nicht immer auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. „Honoriert“ werden soll hiermit ausschließlich ehrenamtliches Engagement. Möchten Sie auch Arbeitseinsätze absichern, zu denen die Mitglieder laut Satzung verpflichtet sind, kommen Sie nicht an einer privaten Unfallversicherung vorbei.

Versicherung greift „pro Verein“

Der Vereinsversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht personenbezogen geregelt, sondern bezieht sich auf einzelne ausgeübte Tätigkeiten. Für jede der ehrenamtlichen Tätigkeiten in verschiedenen Vereinen ist eine gesonderte freiwillige Versicherung erforderlich.

Es ist nicht einfach herauszufinden, welche Versicherungen sie brauchen. Deswegen haben wir für Sie eine Liste der wichtigsten Versicherungen, die jeder Verein abschließen sollte, zusammengestellt.

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