Beachten Sie die verschiedene Grenzen für Amateursportler

Beachten Sie die verschiedene Grenzen für Amateursportler

Als Vereinsvorstand müssen Sie sich jetzt mit zwei Grenzen „rumschlagen“, wenn Ihr Verein Amateursportler (Vertragsamateure) einsetzt. Zum einen geht es um das Thema Mindestlohn - zum anderen um das Thema Sozialversicherungspflicht. Hier gilt nun folgendes: Verdienen Ihre Vertragsamateure nicht mehr als 450 Euro im Monat fallen sie nicht unter das Mindestlohngesetz. So das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Aber: Diese Obergrenze gilt nach Auffassung der Spitzenorganisation der Sozialversicherung aber nicht für die Frage nach der Sozialversicherungspflicht. Hier gilt eine Grenze von maximal 200 Euro/Monat. Mehr dürfen Amateursportler, die ohne schriftliche Vertragsvereinbarung tätig werden (sondern ausschließlich im Rahmen ihrer „mitgliedschaftlichen Bindung") also nicht erhalten, sonst werden Sozialabgaben fällig. Möchten Sie mehr zu dem Thema erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie „Verein & Vorstand aktuell“ 30 Tage kostenlos!
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