Für Spenden sind grundsätzlich Zuwendungsbestätigungen auszustellen
Für diese gelten wichtige Formvorschriften. Verwenden Sie stets die offiziellen Muster für Zuwendungsbescheinigungen. Diese werden vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Eine Ausnahme wird für Kleinspenden gemacht. Kleinspenden sind Spenden bis 200 Euro. Für diese Spenden gilt ein vereinfachter Spendennachweis.
Damit der vereinfachte Spendennachweis vom Finanzamt anerkannt wird, muss Ihr Spender seinen Kontoauszug oder einen Bareinzahlungsbeleg mit dem Vermerk der Bank „Zahlung erfolgt“ vorlegen. Dann wird die Spende problemlos anerkannt und Steuern mindernd beim Spender berücksichtigt.