Sozialwart

Sozialwart

Der Sozialwart ist für die Versicherungsangelegenheiten des Vereins zuständig

Dazu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Bearbeitung des Sachgebiets Haftungs- und Versicherungsfragen,
  • Erfassung und Meldung von Schadensfällen und
  • Betreuung von geschädigten Vereinsmitgliedern.

Soziale Angelegenheiten des Vereins wie insbesondere die Reduzierung des Vereinsbeitrags in bestimmten Fällen gehören nicht zum Aufgabenbereich des Sozialwarts, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands.

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