Der Sozialwart ist für die Versicherungsangelegenheiten des Vereins zuständig
Dazu zählen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung des Sachgebiets Haftungs- und Versicherungsfragen,
- Erfassung und Meldung von Schadensfällen und
- Betreuung von geschädigten Vereinsmitgliedern.
Soziale Angelegenheiten des Vereins wie insbesondere die Reduzierung des Vereinsbeitrags in bestimmten Fällen gehören nicht zum Aufgabenbereich des Sozialwarts, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands.