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Vorstandswahl im Verein

Der gesetzliche Vorstand eines Vereins kann aus unterschiedlichen Gründen fehlen, zum Beispiel aufgrund seines Rücktritts oder seiner Abberufung. Da jeder Verein aber auf einen gesetzlichen Vertreter, einen Vereinsvorstand, angewiesen ist und der erweiterte Vorstand und Notvorstand dieses Amt nur bedingt bekleiden können, muss der neue Vorstand im Rahmen einer Vorstandswahl bestellt werden.

Bei der Wahl des Vereinsvorstandes besitzen Vereine viele Freiheiten. Das BGB gibt jedoch die Rahmenbedingungen vor, die für eine transparente und korrekte Vorstandswahl zu erfüllen sind. Abweichende Vorgaben sowie die generellen Regularien der Vorstandswahl sind in der Satzung des Vereins zu regeln. Die Wahl des Vereinsvorstandes findet im Rahmen der Mitgliederversammlung statt. In der Regel erfolgt die Entscheidung, welcher Kandidat das Amt des Vorstands antritt, durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder. Es können jedoch auch mehrere Vorstandsmitglieder ins Amt berufen werden.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Vorstandswahl, Rücktritt des Vorstands und Auflösung des Vereins!

Notvorstand – Wenn dem Verein der Vorstand fehlt

Wenn Vereine ohne Vorstand sind oder beim Vorstand einzelne Vorstandsmitglieder fehlen, was zur Folge hat, dass der Verein nicht mehr handlungsfähig ist, kann in dringenden Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Notvorstandes... weiterlesen ›