
So schaffen Sie den Anspruch auf Entlastung — zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Beim Thema „Entlastung“ hört die Freundschaft auf. Dabei ist die Entlastung für Sie als Vorstand von großer Bedeutung. Denn damit werden Sie schließlich von der Haftung freigestellt. Doch Achtung: Einen Anspruch auf Entlastung gibt es nicht.
„Habe ich meine Arbeit gut gemacht, muss mich die Mitgliederversammlung auch entlasten.“ So oder so ähnlich denken viele Vereinsvorsitzende. Das ist verständlich, aber leider falsch. Richtig ist: Weil der Gesetzgeber die Entlastung des Vorstands nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt hat, haben Sie nur dann einen Anspruch auf Entlastung, wenn Ihre Satzung hierfür eine Grundlage bietet (OLG Köln NJW-RR 1997 S. 483).

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