Wann endet die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche?

Wann endet die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche?

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Wann endet die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche?

Hintergrund ist: Das der Verein beim Training oder bei Wettkämpfen die Aufsichtspflicht in der Sekunde übernimmt, in der die Eltern die Kinder übernehmen, liegt auf der Hand. Wann aber genau endet sie? Die Antwort darauf zeigt: So einfach wie die Frage zu sein scheint, ist die ganze Sache nicht.

„Eigentlich“ gilt:

Genauso, wie die Aufsichtspflicht mit Übergabe der Kinder und Jugendlichen an den Verein bzw. die Betreuer beginnt, endet sie auch wieder mit der Übergabe an die Eltern. Dabei richtet sich die Rückübertragung der Aufsichtspflicht nach den gleichen Kriterien wie die Übertragung:

1. Nach der Vereinbarung zwischen Verein und Eltern,

2. beim Fehlen solcher Vereinbarungen danach, wann das Kind wieder im Verantwortungsbereich der Eltern ist.

Der Teufel steckt hier aber im Detail – und in der praktischen Arbeit:

Beispiel:

Die Betreuerin der Kinderturngruppe I muss nach der Übungsstunde immer schnell zu einer anderen Turnhalle wechseln, um dort die Kinderturngruppe II zu übernehmen. Normalerweise werden die fünfjährigen Kinder der Gruppe I immer von ihren Eltern abgeholt. Heute erscheinen die Eltern von Paul aber nicht und die Betreuerin steht vor der Frage, wie sie sich jetzt verhalten soll, um weder die Aufsichtspflicht über Paul noch die über die auf sie wartenden Kinder der Gruppe II zu verletzen.

Die Lösung:

Keinesfalls darf sie sich einfach entfernen und Paul alleine auf seine Eltern warten lassen. Kann sie telefonisch weder einen anderen Betreuer für die Gruppe II organisieren noch die Eltern erreichen, bleibt der Betreuerin letztendlich nichts anderes übrig, als Paul in „öffentliche Obhut“, also der Polizei oder dem Jugendamt, zu übergeben und die Eltern darüber zu informieren.

Anders sieht das übrigens bei Jugendlichen aus, die alleine regelmäßig zum Training erscheinen und nicht von ihren Eltern gebracht werden. Hier endet die Aufsichtspflicht in der Regel mit dem Ende der regelmäßigen Trainings- oder Gruppenzeit.

Meine Empfehlung:

Sorgen Sie für eine ausreichende Betreuung.

Im Rahmen der Organisation der Aufsichtspflichten ist Ihr Verein auch dafür verantwortlich, dass eine ausreichende Anzahl von Betreuern eingesetzt wird. Es gibt allerdings keinen gesetzlichen Schlüssel dafür, bei welchen Maßnahmen und Veranstaltungen wie viele Betreuer einzusetzen sind. Es kommt vielmehr immer auf den Einzelfall an. Von verschiedenen Organisationen, die Jugendarbeit betreiben, wird z. B. folgender Betreuungsschlüssel empfohlen:

Empfohlener Betreuerschlüssel:

  • Geringer Betreuungsaufwand (z.B. geleitete Sportkurse)

    Ein Betreuer für zehn bis zwölfTeilnehmer
  • Mittlerer Betreuungsaufwand (z.B. einfache Wanderung, Zeltlager)

    Ein Betreuer für acht Teilnehmer
  • Hoher Betreuungsaufwand (z.B. Bergtouren, sportlich herausfordernde Touren)

    Ein Betreuer für 6 Teilnehmer

Nicht vergessen:

Bei gemischten Gruppen sollten sowohl männliche als weibliche Betreuer eingesetzt werden.

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