1. Vorstand beruft keine Versammlung zur Neuwahl ein

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden drachenturm

    Unser Verein besteht – nach diversen Rücktritten – nur noch aus dem 1.Vorsitzenden. Der ist nur noch bis Mitte März im Amt, macht aber keine Anstalten eine Mitgl.versammlung mit Neuwahlen einzuberufen. Stattdessen plant er möglicherweise sogar noch ein Fest auszurichten. Wir befürchten, dass er dann – ohne Kontrollorgane – (wieder) viel in die eigene Tasche wirtschaftet. Was können wir unternehmen, wenn er einfach so „weiterwurschtelt““ wie viele befürchten?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Nach § 37 BGB haben die Mitglieder die Möglichkeit, durch eine Unterschriftensammlung eine Mitgliederversammlung mit ihrer Tagesordnung zu erzwingen. Weigert sich der Vorsitzende, diese dann einzuberufen, können sich die Mitglieder beim Amtsgericht dazu selbst bevollmächtigen lassen.

    Im „Handbuch für den VereinsVorsitzenden““ finden Sie dazu eine sehr ausführliche und gut verständliche Anleitung zur Durchführung solch eines sog. „“Minderheitenbegehrens““.

    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann“

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