30 J. Jubiläumsfeier

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Nussisnetzwerk.
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    Wir haben 2021 ein 30 jähriges Bestehen. Wir sind ein Flüchtlingshilfeverein und der Vorstand möchte eine Feier in unserer Stadthalle mit geladenen Gästen aus Politik, Flüchtlinge (sind keine Mitglieder) so wie ca. 60 Mitglieder des Vereins veranstalten. Es werden Kosten für Hallenmiete, Musikgruppe, Getränke und Verpflegung anfallen. Diese sollen unentgeltlich den Gästen zur Verfügung stehen. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeitägen belaufen sich auf ca. 3.300,00 EUR/Jahr.
    Ist das in dieser Art durchführbar oder riskieren wir den Verlust de Gemeinnützigkeit?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Hier kommt es auf die Höhe des Mitgliedsbeitrages an. Schau mal hier rein.
    https://www.vereinswelt.de/aufmerksamkeiten-mitglieder-finanzamtssicher

    Kein Profilbild vorhanden Nussisnetzwerk

    Aber was ist mit den restlichen geladenen Gästen? Gibt es so etwas wie einen Posten „Öffentlichkeitsarbeit“ um die Kosten, die über den Mitgliedsbeiträge gehen auszugeben? Es wären ca. 20 weitere Personen, die Nichtmitglieder sind dabei.

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