Abberufung Vorstände

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kiri

    Hallo, wir sind in unserem Verein 5 Vorstandsmitglieder. 2 machen ihr eigenes Ding. Kassier macht mit der Buchhaltung und dem Geld was er will und erster Vorsitzender betreibt auf dem Vereinsgelände ein eigenes Gewerbe. 2. Vorstand und die Beisitzer bekommen keine Infos und werden nicht eingebunden. Jetzt sagte auch noch der Steuerberater (Verwandter des Kassier) es sei völlig egal mit was welche Rechnungen bezahlt werden solange der gemeinnützige Teil dadurch nicht ins minus gerate. Bargelder werden nicht dokumentiert. Was können die anderen Vorstandsmitglieder unternehmen um Schaden vom Verein abzuwenden.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Grundsätzlich kann nur das Gremium den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abwählen, dass diese auch gewählt hat. Zumeist die Mitgliederversammlung.
    Nach den oben beschriebenen Vorgängen bleibt den anderen Vorstandsmitgliedern nur der Weg der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dabei ist die Satzung zu beachten und wenn dort nichts geregelt ist das BGB §37.
    Auf die TO kann dann z.B. stehen
    – Verfehlungen einzelner Vorstandsmitglieder
    – Abwahl betroffener Vorstandsmitglieder (aufzählen der Posten)
    – Neuwahl des …. (z.B. Vorsitzenden usw,)

    Im Bezug auf die Nichtdokumentierung von Bargeldtransaktionen sehe ich hier schon den Anfangsverdacht eines Betruges zu lasten des Vereins.
    Die Aussage des Steuerberaters ist auch sehr zweifelhaft. Den würde ich auch umgehend wechseln. Man kann hier den Verdacht haben, das er mit den betroffenen Vorstandsmitgliedern „gut Freund“ ist.

    Fruchtet dies alles nichts, kann man nur den Rat geben unmittelbar zurückzutreten um nicht in die Schadenshaftung etc. zu geraten.

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