Als Minijob anmelden, ja oder nein??

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 9 months von  hbaumann.
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    Hallo,
    wenn wir ein Vereinsmitglied, das Beitragsschulden hat, das Vereinsheim putzen lassen ca. 4 Std. pro Monat und ihm das mit 32 € vergüten und diese Vergütung zum Abbau der Schulden verwenden, müssen wir das dann als Minijob laufen lassen? Und wie sieht es aus, wenn das Mitglied den Job nach nach dem Schuldenabbau weiter ausüben möchte?
    Vielen Dank für ihre Antwort
    M.Divoßen

    hbaumann hbaumann

    Das Vereinsrecht schreibt nicht vor, in welcher Form der Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist. Das kann demzufolge auch eine Arbeitsleistung sein. Voraussetzung ist allerdings, dass es eine Grundlage dafür in der Satzung – zumindest in der Beitragsordnung – gibt. Sollte das nicht gegeben sein, muss auf der nächsten Mitgliederversammlung die Beitragsordnung ergänzt und falls es keine gibt, wenigstens der entsprechende Beschluss gefasst werden.

    Andernfalls handelt es sich tatsächlich um einen Minijob, der zur Folge hätte, dass der Verein dann die entsprechenden Pauschalabgaben abführen müsste. Das Mitglied könnte damit dann zwar seine Beitragsschulden bezahlen, die erste Variante ist aber besser.

    H. Baumann
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