Anstehende Kassenprüfung

  • Dieses Thema hat 6 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 3 months von  Tom.
Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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  • Tom Tom

    Ist der Umfang einer Kassenprüfung irgendwo festgelegt? Oder liegt dies im alleinigen Ermessen der Kassenprüfer?
    Die bisherigen Kassenprüfungen waren meist nach 15 Min erledigt. Der Prüfungsumfang erstreckte sich zumeist auf 5-7 Belege und den Vergleich Kontoauszug und Saldo Kontoauszug. Der Bestand der Barkasse wurde nie geprüft.

    Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Wenn das alles ist was die Kassenprüfer mache würde ich mir mal Gedanken machen. Prüfe die Satzung nach welchen Richtlinien die Prüfung erfolgen soll.
    sonnenland

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    Tom Tom

    Tja, dass Problem ist, dass In unserer Satzung nur sinngemäß steht: Es sind zwei Kassenprüfer zu wählen, Dauer 2 Jahre, Prüfung 1x jährlich.
    Das war es.
    Da ich unsere Satzung am überarbeiten bin, wollte ich eigentlich so etwas wie einen Mindestprüfumfang aufnehmen.
    Wer kann mir da ein paar Tipps geben?
    Dank im Voraus

    Kein Profilbild vorhanden Vereinsmaier

    Kommt immer darauf an, wie viele Belege usw.. zu überprüfen sind. In der Regel werden nur Stichproben gemacht. Die Barkasse muss auf jeden Fall mit überprüft werden, da das dortige Geld ja zum Vereinsvermögen zählt.

    Kein Profilbild vorhanden horseman

    Also auf der Barkasse sollte das Hauptaugenmerk liegen. Hier sollte ein ordentlich geführtes Kassenbuch (heute meist als Exceltabelle) den Kassenprüfern vorliegen. Für jede Ausgabe müssen Belege (Quittungen etc.) vorhanden sein und die Summe unterm Strich muss in bar vorhanden sein. Auch die Kontoauszüge müssen kontrolliert werden, ob zu allen Abbuchungen die entsprechenden Belege (Rechnungen etc.) vorhanden sind. dabei muss auch geprüft werden, dass alle Ausgaben satzungskonform sind. Ebenso sollte mitgeprüft werden, ob alle Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag pünktlich und in voller Höhe bezahlt haben. Alles in allem dauert so ein Prüfung z.B. bei unserem Reitverein (ca 60 Mitglieder) nicht unter 90 Minuten.

    Kein Profilbild vorhanden horseman

    in eurer Satzung sollte evtl. folgendes stehen:
    §….
    1. die Mitgliederversammlung bestimmt für das Geschäftsjahr zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen.
    2. Den Kassenprüfern obliegt die vollständige Prüfung der vom Kassenwart aufgestellten Jahresabrechnung sowie sämtlicher Belege über Einnahmen und Ausgaben.
    3. die Kassenprüfer fassen das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich zusammen (Kassenprüfungsbericht) und erläutern diesen Bericht der Mitgliederversammlung.

    Tom Tom

    Vielen Dank für die vielen Anregungen.
    Wie gesagt, bin ich dabei die Satzung zu überarbeiten. Habe jetzt aufgenommen, das stichprobenartig gegrüft wird, jedoch mind. 10% der Belege. D.h. z.B. für 2014 mind. 24 Belege.
    Kasse mit Anfangs- u. Endbestand und Kassenbuch, GiroVereinskonten mit Buchbestand, fortlaufende Nummerierung der Belege. Satzungskonforme Ausgabe, Tätigkeitsnachweise und Übungsleiterpauschale für die Jugendbetreuer usw.
    Damit schätze ich komme ich nun auch auf eine Prüfdauer von 60-90 Min.
    Im übrigen steht in unserer Satzung bereits 2 Kassenprüfer die nicht dem Vorstand angehören.
    Nochmals besten Dank für die Infos.

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