Aufbewahrungsfrist für Kopien von Spendenbescheinigungen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 5 months von  vereinsfreund.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden kolle_alaaf

    Müssen wir die Kopien von Spendenbescheinigungen aufbewahren und, wenn ja, wie lange?

    Kein Profilbild vorhanden sonnenblume

    Hallo! Es gibt sogar eine ziemlich strenge Aufbewahrungspflicht. Das bedeutet für eine spätere Überprüfung eures Vereins durch die Finanzbehörden müsst ihr eine Kopie der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen aufbewahren! Am besten in einem separaten jahresbezogenen Spendenordner. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Bescheinigung ausgestellt wurde.

    Kein Profilbild vorhanden vereinsfreund

    Was für euch in diesem Fall auch noch wichtige sein könnte: erfasst Ihr Spendenzahlungen über eine zusätzliche Spendenliste, um auch später z. B. nachweisen zu können, wer vonseiten des Vereins die Bestätigungen ausgestellt hat. Durchnummerierte Zuwendungsbestätigungen helfen bei namensunabhängigen Einzelrückfragen sofort weiter, wenn z. B. das Spendendoppel statt im Ordner bei den Buchungsvorgängen angehängt wird.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.