Aufgaben des Beirats

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  XTerra.
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  • Kein Profilbild vorhanden Jeannette

    Hallo! Ich bin vor kurzem in den Beirat unseres Tierschutzvereins gewählt worden und würde gern wissen was alles zu meinen Aufgaben gehört oder was ist z.B. wenn der Beirat gegen eine Anschaffung ist oder erst im nach hinein erst über anschaffungen informiert wird?!? Können wir darauf bestehen bei jeder Vorstandssitzung dabei zu sein?
    Hoffe ich bekomme hier ein paar antworten!!
    Schon mal vielen Dank

    Das steht in unserer Satzung zum Thema Beirat ich finde das für mich aber etwas dürftig …

    Der Beirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied des Beirats ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die dem Verein mindestens zwei Kalenderjahre angehören. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen oder langfristigen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.112,– Euro hat der Beirat dem Vorstand gegenüber eine Empfehlung auszusprechen. Dies gilt auch für Verträge, die im Jahr insgesamt diesen Geschäftswert übersteigen.

    Der Beirat hat im Rahmen seiner Kontrollfunktion:

    das Recht auf jederzeitige Berichterstattung,
    das Recht auf Überprüfung der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung,
    das Recht auf Einsichtnahme in das Rechnungswesen des Vereins.
    Stellt der Beirat grobe Verstöße hinsichtlich der Geschäftsführung fest, so hat er das Recht auf Beantragung zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Der Beirat kann für den Fall von Streitigkeiten im Vorstand als Schiedsgutachter angerufen werden. Stellt der Beirat im Rahmen dieser Tätigkeit fest, dass den Streitigkeiten nicht abgeholfen werden kann, so hat er auch hier das Recht der Beantragung zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Ein Beiratsmitglied kann nicht zugleich Vorstandsmitglied sein. Mindestens einmal im Vierteljahr soll eine Sitzung des Beirats stattfinden. Der Beirat wird vom Vorsitzenden des Vereins schriftlich oder fernmündlich mit einer Frist von mindestens einer Woche eingeladen. Die Einladung hat eine Tagesordnung zu enthalten. Der Beirat muss einberufen werden, wenn ein Beiratsmitglied die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangt. Wird dem Verlangen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht entsprochen, ist das Beiratsmitglied, das die Einberufung des Beirates vom Vorstand verlangt hat, berechtigt, selbst den Beirat einzuberufen. Zu Sitzungen des Beirats haben die Vorstandsmitglieder Zutritt, aber kein Stimmrecht. Der Vorstand ist über die Sitzungsergebnisse des Beirates zu informieren. Der Beirat bildet seine Meinung durch Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. Der Beirat ist mit 2/3 der Mitglieder beschlussfähig. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus, so wählt der Beirat bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied. Die Beschlüsse des Beirates sind protokollarisch festzuhalten und von allen Angehörigen zu unterschreiben…..

    Kein Profilbild vorhanden XTerra

    Hallo Jeanette,

    meines Erachtens können Sie auf jeden Fall an jeder Vereinssitzung teilnehmen. Ich habe hier im Vereinswissen-Bereich gelesen, dass der Beirat als ständige Mitgliedervertretung bei allen wesentlichen Angelegenheiten des Vereins mitwirkt . Seine Aufgabe besteht darin, dem Vorstand in seinen Entscheidungen über wesentliche Vereinsangelegenheiten beratend zur Seite zu stehen. Es ist grundsätzlich zulässig, dem Beirat weit reichende Befugnisse zuzugestehen, auch zu Lasten der Mitgliederversammlung. Beiräte sind hervorragend geeignet, speziell dem Vorstand als beratendes Gremium zur Verfügung zu stehen.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

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