Hallo!
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben dies in unserer Satzung entsprechend stehen. Weiterhin haben wir wie folgt definiert:
§2 ZIELE UND AUFGABEN DES VEREINS
Ziel des Vereins ist die Förderung der Bildung
Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch
a) gemeinschaftliche Entwicklung von Software sowie elektronischen Schaltungen,
b) Information der Öffentlichkeit,
c) Anleitung zum kritischen Umgang mit elektronischen Medien, Software und Hardware
Bei den Aufgaben der Mitgliederversammlung haben wir weiterhin definiert:
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a.)-g.)…
h) Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
Vor einem Jahr wurde nun ein Garten-Projekt (Urban Gardening, Transition, jeder kann Gärtnern und ernten kommen…) bei uns eingegliedert. Kann der Vorstand das alleine beschließen oder die Mitgliederversammlung? Was bedeutet dieses insbesondere bei unseren Aufgaben?
Welche Konsequenzen könnten uns drohen?
Ich hoffe, es weiß jemand Rat und schonmal Danke für jeden Hinweis!