Aufwendungsersatz für Sportler – Verbuchung bei Spenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 1 month von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden DetlefEnglich

    Hallo zusammen,
    wir möchten unseren Sportlern ihren Aufwand ersetzen. Was kann man außer Fahrtkosten Training / Wettkampf, Sport-/Trainingskleidung noch weiter steuerlich unbedenklich dabei ansetzen?

    Wir haben eine Streitfrage: muss der Spendeneingang (Verzicht auf Aufwendungsersatz des Vorstands) innerhalb der Einnahme-/Ausgaberechnung verbucht werden? Wir haben dies bisher nicht gemacht, sondern einen eigenen Ordner mit allen erforderlichen Unterlagen und der Kopie der Spendenbescheinigung vorgehalten, weil ja tatsächlich kein Geld fließt.

    Herzlichen Dank, mfG

    Detlef Englich

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Detlef Englich,
    ergänzend zu der von Ihnen angeführten Aufwandsentschädigung für z.B. Fahrtkosten, Wettkampf- Sport- und Trainingskleidung ließe sich vielleicht noch eine Reise- und Unfallversicherung, Verpflegung- und Unterbringungskosten bei Veranstaltungen anbringen.
    Zu Ihrer zweiten Frage:
    Die Schaffung eines eigenen Ordners, der die Kopien der Spendenquittungen enthält, die sich als Aufwandsverzichtserklärungen der Vorstandsmitglieder darstellen, ist ein durchaus probates Mittel der Buchführung eines Vereins.
    Diese Spenden müssen natürlich in der Einnahmen-Ausgabenrechnung des Vereins als Spenden verbucht werden.
    Gruß
    Mouche

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