Hallo Andy,
der für die Silvesterparty zu erhebende Pauschalbetrag ist steuerlich zu trennen in einen Betrag für das Eintrittsgeld und die Kosten der Bewirtung.
Das würde in einem Beispiel bei einem Pauschalbetrag von 50 Euro für die Silvesterparty einen notwendigerweise geschätzten Betrag von 20 Euro für das Eintrittsgeld und verbleibenden 30 Euro für Essen und Trinken ausmachen. Das verlangt eine separate, steuerliche Aufteilung. Denn die Eintrittsgelder sind im Zweckbetrieb, die Bewirtungseinnahmen im wirtschaftlichen Zweckbetrieb zu erfassen. Ist Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig, hat er die Eintrittsgelder mit sieben Prozent, die Bewirtungseinnahmen mit 19 Prozent zu versteuern.
Viele Grüße
mouche