Beide Kassenprüfer fallen aus

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 8 months von  hbaumann.
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    Kurzfristig hat sich ein großes Problem aufgetan.

    Wir (Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr, nicht e.V.) haben 2 gewählte Kassenprüfer in unserer Satzung, jetzt ist einer dieser Kassenprüfer seit Januar im Ausland und bis zur JHV am 29.2.2020 nicht mehr verfügbar. Und kurz vor Weihnachten ist der andere Kassenprüfer nach kurzer schwerer Krankheit unerwartet verstorben. Jetzt haben wir für die normalerweise Anfang Januar stattfindende Kassenprüfung keine gewählten Kassenprüfer.

    Bislang konnte ich über Nachlesen, Nachfragen und Tips anderer 2 Wege finden:
    a) wir legen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung fest und wählen 2 neue Kassenprüfer und verschieben somit die jährliche Mitgliederversammlung auf einen späteren Termin
    b) der Vorstand legt zwei kommissarische Kassenprüfer fest (präferiert die zwei zuletzt gewählten und bereits ausgeschiedenen Kassenprüfer) und läßt diese die Kassenprüfung durchführen, dieser Vorgang wird schriftlich vor der JHV allen Mitgliedern mitgeteilt und es wird dann nochmals in der JHV diese Vorgehensweise als TOP 1a zur Genehmigung gestellt. D

    Wir bevorzugen natürlich b) aufgrund der einfacheren Abwicklung.

    ABER: ist b) wirklich korrekt?
    hat jemand bereits solch einen Fall (keine Kassenprüfer) gehabt und wie wurde das rechtlich richtig gelöst

    Vielen Dank für Eure Tips und Empfehlungen

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Kassenprüfer sind die Beauftragten der Mitgliederversammlung, den Vorstand zu kontrollieren und können daher nicht vom Vorstand eingesetzt werden.

    Es gibt aber noch einen anderen Weg. Da die Kassenprüfer nur Vorschlagsrecht zur Entlastung des Vorstandes haben, würde es zur Not auch ohne Kassenprüfbericht gehen. Der Schatzmeister trägt seinen Kassenbericht vor und der Versammlungsleiter fragt dann die Mitglieder nach der Diskussion dazu, ob sie auch ohne Prüfbericht den Vorstand entlasten wollen. Die Mitgliederversammlung ist nämlich in Ihrer Entscheidung frei und kann die Entlastung auch ohne Prüfbericht aussprechen.

    In dieser Versammlung können dann außerdem auch zwei neue Kassenprüfer gewählt werden.

    H. Baumann

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