Beitragsordnung

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  Klaus1967.
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    Eine solche regelt ja konkret die Beitragshöhe etc., wohingegen in der Satzung eher (ohne Beträge) die Pflicht der Beitragszahlung an sich genannt ist.

    Macht es Sinn bzw. ist es erforderlich, in der Satzung auf eine (bestehende bzw. noch zu erstellende) Beitragsordnung zu verweisen oder ist das eher unüblich?

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