Hallo in die Pfalz,
seit dem 1. Januar diesen Jahres haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsleistungen, z.B. beim Mittagessen in Kindertagesstätten, beim Spiel und Sport. das Bildungspaket richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.
Die Leistung im Wert von zehn Euro im Monat pro Kind kann individuell eingesetzt werden z.B. für Mitgliedsbeiträge für Vereine aus den Bereichen, Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Dabei spielt die Gemeinnützigkeit keine Rolle.
Weitere Infos zu dem Thema finden Sie im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden, Ausgabe Mai/Juni 2011.B75/1-12.
Infos gibt es auch bei Ihrer Kommune und dem Jobcenter.
Gruß aus Bonn
mouche