Bescheinigung für Hartz 4

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  mops.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo
    Ich würde gerne wissen, ob eine Bescheinigung um diese Zuschüsse für die Kinder die von Sozialhilfe leben müssen zu bekommen der Verein gemeinnützig sein muss. Und wo kann ich das nachlesen.
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Mit herzlichen Grüßen aus der Pfalz
    mtvacd

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo in die Pfalz,
    seit dem 1. Januar diesen Jahres haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsleistungen, z.B. beim Mittagessen in Kindertagesstätten, beim Spiel und Sport. das Bildungspaket richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen.
    Die Leistung im Wert von zehn Euro im Monat pro Kind kann individuell eingesetzt werden z.B. für Mitgliedsbeiträge für Vereine aus den Bereichen, Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Dabei spielt die Gemeinnützigkeit keine Rolle.
    Weitere Infos zu dem Thema finden Sie im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden, Ausgabe Mai/Juni 2011.B75/1-12.
    Infos gibt es auch bei Ihrer Kommune und dem Jobcenter.
    Gruß aus Bonn
    mouche

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.