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20. September 2011 um 20:56 Uhr
UteLutze
Liebe Vorstandskollegen, ich habe schon wieder eine Frage. Dazu aber mehr. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben ein Freibad bei uns in der Stadt. Wir haben dazu einen Pachvertrag mit der Stadtverwaltung geschlossen. Darin ist vereinbart, dass die Stadt an den Verein einen Zuschuß zur anteilen Finanzierung des Badbetriebes zahlt. Im Punkt 3 dieser Vereinbarung, ist vereinbart, das sich ein ergebender Zuschuß an die Kommune zurückzuführen ist oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommune einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen ist.
1. Frage: Aus dem Zweckbetrieb (also dem Badebetrieb) ist kein Überschuß erwirtschaftet worden. Hat die Kommune das Recht, den Überschuß (der ja aus Ideellen Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb entstanden ist – Verrechnung Verlust aus Zweckbetrieb – zurückzufordern.
2. Frage: Wenn ja, wie bilde ich jetzt Rücklagen und für was (zwingend zweckgebunden – was ja der Badbetrieb ist? Ich habe deshalb eine Betriebskostenrücklage gebildet, welches die Kommune nicht anerkennt.