Die Trennung vom Mehrspartenverein erfolgt rechtlich wie ?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years von  hbaumann.
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    Wir sind eine Sparte (Fußball) im Mehrspartenverein. Hier kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Diskrepanzen mit dem Vorstand des Mehrspartenvereines. Deshalb beabsichtigen wir uns vom Gesamtverein zu trennen. Allerdings fehlen uns die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen für eine Trennung. Inwieweit kann uns hier jemand mit Informationen unterstützen ?
    Gibt es hierzu einen Leitfaden?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das kann nur der Gestalt erfolgen, dass die Betroffenen ihren eigenen Verein gründen und aus dem jetzigen austreten.
    Die Sparte ist ja wie eine Abteilung innerhalb des Vereins und kann sich somit nicht einfach selbständig machen. Es geht nur über den oben beschriebenen Weg.

    Kein Profilbild vorhanden Thuringia

    Hallo Tom, danke für deine Info. Wie du es schreibst ist es uns schon verständlich. Allerdings gibt es hier Themen (zB steigen die Fußballabteilungen dann alle in die niedrigste Spielklasse ab; was erfolgt mit dem in der Sparte erwirtschafteten Vermögen, wir haben eine eigene Kasse und Konto) die es zu berücksichtigen gilt und welche uns von der rechtlichen Seite nicht klar sind.

    Kein Profilbild vorhanden Thuringia

    Hallo Hr.Baumann,
    danke für diese Hinweise. Wir dachten schon dass es so einfach nicht wird und suchen deshalb auch nach möglicher Unterstützung.
    Wir sind Kunde des Verlages (KuNr.: 83-494575-75) und ich würde gern auf ihre Empfehlung mit einer offiziellen Anfrage zugreifen.
    Richten wir diese an den VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG ? Oder gibt es eine andere Adresse hierfür?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Richten Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Kundennummer an: redaktion@vereinswelt.de

    Wahrscheinlich werde ich die Frage dann sogar beantworten, da ich freiberuflich für den Verlag tätig bin.

    H. Baumann

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