Ehrenordnung – Beschluss durch Zunftrat oder Mitgliederversammlung??

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 5 months von  hbaumann.
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    Wir möchten eine neue Ehrenordnung beschließen. In der Satzung ist bezüglich dessen nichts festgelegt. Meiner Meinung ist somit die Mitgliederversammlung zuständig und NICHT die Vorstandsschaft. Diese möchte jedoch durch eine Vorstandsitzung die Ehrenordnung in Kraft treten lassen. Ist dies möglich? Meiner Meinung nach nicht. Wer weiß darüber etwas?

    Danke für die Mühe!!!

    hbaumann hbaumann

    Das oberste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Demzufolge hat sie alle Entscheidungen zu treffen.
    Davon kann allerdings abgewichen werden, wenn durch die Satzung Entscheidungsbefugnisse auf andere Organe oder Gremien übertragen wurden.

    Ihre Ehrenordnung kann daher nur durch den Vorstand beschlossen werden, wenn er durch die Satzung dazu ermächtigt wurde. Ansonsten muss das die MV tun.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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