Eigenbeitrag für Trainingsanzüge

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Freddy107

    Hallo Zusammen,

    wir haben uns, in unserem Sportverein, Trainingsanzüge
    für unsere Mitglieder angeschafft.
    Damit die Kosten für uns im Rahmen bleiben, haben wir
    einen Eigenbeitrag von 35,00 € pro Anzug festgelegt.

    Ich als Hauptkassierer frage mich jetzt,
    welchen Tätigkeitsbereich ich diese Einnahmen / Eigenbeitrag der Mitglieder zuordnen muss.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Auch wenn die Mitglieder nur einen Teil der Trainingsanzüge bezahlen, handelt es sich um einen Verkauf. Die Einnahmen muss der Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbuchen und somit sind sie steuerpflichtig.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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