Eintragung im Vereinsregister

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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    Laut Satzung besteht unser Vorstand aus 1.+2. Vors., Schriftführer, Kassierer und einem Beisitzer. Nach außen wird der Verein vertreten durch den 1. oder 2. Vors. und einem weiteren Vorstandsmitglied. Müssen jetzt zum Notartermin alle erstmalig neu gewählten Vorstandsmitglieder erscheinen (1. Vors., Schriftf., Beisitzer), oder genügen ein Vors.+ein weiteres Vorst.-Mitglied?

    hbaumann hbaumann

    Ich werde mir Mühe geben!

    Ich vermute „Gut Sang!““ ist der Schlachtruf eines Gesangsvereins. Dann möchte ich antworten: „“Mast- und Schotbruch!““.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de“

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