Entgeltforzahlung bei Vertragsamateuren und Überungsleitern

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  hbaumann.
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    Hallo Community,

    ich bin neu in meiner Eigenschaft als Kassierer.

    Aufgrund eines aktuellen Vorfalls, stellt sich mir die Frage, ob ein Übungsleiter, welcher eine monatliche Vergütung erhält, nach 6 Wochen Krankheit aus der Entgeltfortzahlung fällt.
    Die gleiche Frage bezieht sich auf die Eigenschaft des Vertragsamateurs.
    Ferner mir die Frage, ob die Krankheit/Verletzung eines Überungsleiters/Vertragsamateurs durch die Vorlage einer AU-Bescheinigung, durch den Erkrankten/Verletzten ggü. dem Verein angezeigt werden muss.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder auch Urlaub ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis handelt. Der Verein wird also Arbeitgeber und muss die üblichen Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kirchensteuer usw. leisten. Tut er es nicht und es kommt eine Betriebsprüfung, muss er nachzahlen. Vertragsamateure werden ohnehin in der Regel als Arbeitnehmer behandelt. Mit einem monatlichen Honorar ist es nicht getan.

    Dem Übungsleiter sollten Sie tatsächlich nur die geleisteten Stunden bezahlen, die er abzurechnen hat.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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