Die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder auch Urlaub ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis handelt. Der Verein wird also Arbeitgeber und muss die üblichen Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kirchensteuer usw. leisten. Tut er es nicht und es kommt eine Betriebsprüfung, muss er nachzahlen. Vertragsamateure werden ohnehin in der Regel als Arbeitnehmer behandelt. Mit einem monatlichen Honorar ist es nicht getan.
Dem Übungsleiter sollten Sie tatsächlich nur die geleisteten Stunden bezahlen, die er abzurechnen hat.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann