Ich hätte eine Frage bzgl. unserem Kirwaverein und einer Enthaftungserklärung beim tanzunterricht.
Seit 2012 gibt es unseren Verein und einmal im Jahr bei unserer Kirchweih werden Tänze aufgeführt, die von einem Mitglied des Vereins entworfen und mit den Tänzern einstudiert werden. Nun möchten diese Tänzer ganzjährig Tanzunterricht bei dieser Person über unseren Verein besuchen. Wie können wir, der Vorstand, uns daher am besten absichern?
Gilt eine vom Teilnehmer unterschriebene Enthaftungserklärung bei einem Unfall?
Ich freue mich auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen