Entlastung Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden ClaraLia

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zur nachträglichen Entlastung eines Vorstands. Ein aktuell noch nicht entlasteter ehemaliger Vorstand kann nun, da alle Unklarheiten geklärt sind, entlastet werden.
    Vor zwei Jahren wurde dieser Vorstand von der*dem damaligen Kassenprüfer*in nicht entlastet, soll nun jedoch nachträglich entlastet werden. Nun stellt sich die Frage, wer diese Entlastung vornehmen kann. Muss das die ehemalige kassenprüfende Person machen oder können das die aktuellen Kassenprüfer*innen vornehmen?

    Danke und lieben Gruß
    Clara

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Die Entlastung kann immer nur die MV gewähren. Die Kassenprüfer können dies nur, auf Grundlage ihrer Prüfung, vorschlagen.
    In diesem Fall kann der neue Vorstand dies vorschlagen, sofern kein altes Vorstandsmitglied mehr Mithlied ist. Ansonsten die aktuellen Kassenprüfer.

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