Ergänzungsfrage Abwahl des Schatzmeisters

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  Eleonore.
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    Auf der Tagessordnung steht „Widerruf der Vorstandsbestel-
    lung des Schatzmeisters““. Auf der Rückseite steht der Name
    und die angeblichen Verfehlungen als Begründung des Widerrufs.
    Nun hat die Tageszeitung diese Tagesordnung im Original
    „“Name des Schatzmeisters und seine angeblichen Verfehlungen““ durch die Vorsitzende oder den angeblichen
    Pressesprecher zugeleitet bekommen und bringt diese
    Informationen als Meldung heraus.
    Was haltet Ihr von diesem Vorgehen?
    Danke für Eure Antworten!“

    hbaumann hbaumann

    Hier liegt ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Den Namen hätte man ja noch nennen können, da dieser ja in Beziehung zu der Funktion steht. Gründe für eine Abwahl gehören aber nicht in die Einladung.

    Der Schatzmeister könnte in diesem Fall gegen den Verein klagen. Das sollten Sie auch noch ganz schnell der Zeitung mitteilen, dass auch sie solche Informationen nicht abdrucken darf.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Guten Tag, Herr Baumann,

    ich bedanke für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir persönlich damit geholfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eleonore

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