Ergänzungsfrage zu Amtszeit des Vorstandes

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden GBBlauweiss

    Vielen Dank für die bisherige Antwort zu meiner Frage vom 31.12.2013 (18:48 Uhr) „Amtszeit des Vorstandes““. In unserer Satzung ist das Geschäftsjahr eindeutig als „“Kalenderjahr““ definiert. Also erfolgte somit m.E. die Wahl für die Dauer zweier Kalenderjahre. Aus meiner Sicht würde dann ausschließlich der Antwortteil „“1.““ (ab 1.1.2014 kein Vorstand) Sinn machen. Sehen Sie das auch
    so?
    Wir würden jetzt schnellstmöglich eine a.o. MV einberufen
    und dann den gesamten Vorstand neu wählen.
    Bitte nochmals um Ihre Einschätzung.
    Vielen Dank und Gruß“

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Legt man Ihre Satzung wörtlich aus, ist es tatsächlich so, wie in Pkt. 1 meiner Antwort beschrieben. Das ist auch die logischere Erklärung. Dennoch sollten Sie das Amtsgericht befragen, wie dieses das interpretiert.

    Unabhängig davon sollten Sie besagte MV schnellstmöglich einberufen und bei dieser Gelegenheit auch die Satzung, wie von mir vorgeschlagen, ändern.

    H. Baumann
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