Ex-Schatzmeister und seine offene Rechnungen vom Jahr 2013

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gaudi

    Hallo Zusammen!

    Mit großem Erstaunen haben wir ein Schreiben (Anfang Dezember) von einem ehemaligen Schatzmeister aus dem Jahr 2013 erhalten und möchte dringend seine Reisekosten und Verpflegung erstattet bekommen.

    Allerdings hatte schon damals der Nachfolger seine Ausgaben nicht bewilligt, weil er einen Schaden hinterlassen hatte. Scheinbar verlief die Übergabe nicht gut, da angeblich keine Kassenprüfer anwesend war. Und nun versucht er das bei mir, sonst droht er mir mit Mahnverfahren sowie rechtliche Schritte. Die Summe beträgt um die 500€.

    Fraglich ist aber, warum er seine Kosten als Schatzmeister nicht vorher abgerechnet hat.

    Nun meine Frage ist hier:
    – Müssen seine Reisekosten & Verpflegung aus dem Jahr 2013 erstattet werden?
    – Spielt hier eine Verjährung eine Rolle? Wenn ja, wann endet sie? Bis Ende 2016?
    – Welche Rechte habe ich hier als Schatzmeister?
    – Was muss ich als Schatzmeister genau prüfen, ob er darauf einen Anspruch hat?
    – Kann ich als Schatzmeister ablehnen ohne dabei rechtliche Konsequenzen zu haben?
    – Habt ihr irgendwelche Tipps oder Bemerkungen dazu?

    Ich hoffe auf zahlreiche Unterstützung. Ich glaube, dass diese Frage schon öfters in der Praxis gestellt worden war. Selbst nach langer Recherche im Internet/Google konnte ich darüber nichts ausfindig machen.

    Vielen Dank vorab!

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Gemäß § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Forderungen aus 2013 sind also Ende 2016 verjährt.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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