Fahrtkostenerstattung für Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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    Liebe Community,

    wir sind ein gemeinnütziger Verein der an historischen Veranstaltungen teilnimmt. Die Mitglieder fahren zum Teil mit einem vom Verein gemieteten Kleinbus kostenfrei zur Veranstaltung und zurück. Einige Mitglieder fahren mit ihrem Privaten PKW. Ist es als gemeinnütziger Verein rechtens den Privatfahrern eine Reisekostenerstattung zu zahlen?
    Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist freiwillig und wird nicht vom Vorstand angeordnet.

    Vorab schon vielen Dank für die Antworten.

    hbaumann hbaumann

    Der Aufwandsersatz richtet sich nach den Vorschriften aus dem Auftragsrecht (§§ 670 ff BGB).

    Die Rechtsprechung hat für die Zahlung folgende Kriterien festgelegt:
    1. die Leistung muss im Einzelnen nachgewiesen werden (Quittungen, Belege);
    2. es muss ein Vergütungsanspruch gegen den Verein bestehen;
    3. die Höhe der Vergütung muss angemessen und realistisch sein.

    Trifft das zu, dürfen dem Mitglied entsprechend dem gültigen Reisekostenrecht, die Kosten erstattet werden. Wichtig dabei ist auch der Pkt. 2. Er besagt nämlich, dass das Mitglied im Auftrag des Vereins handeln muss. Fährt es aus freien Stücken dort hin – also sozusagen privat -, dann hat es keinen Anspruch auf Erstattung.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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