Der geschäftsführende Vorstand möchte beim Dachverband Fördermittel beantragen.
Dieser fordert bei der Antragstellung die Vorlage des Jahresabschlusses 2012 und des letzten Bankauszuges 2013 zu Prüfungszwecken.
Die Beisitzerin, die Buchhaltungsaufgaben übernommen hat, bat mich um Mithilfe.
Der 1. und der 2. Vorsitzende haben soeben ein Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Dorthin soll eine große Summe überwiesen werden, um beim Dachverband dann den Bankauszug des „heruntergefahrenen“ Kontos einreichen zu können.
Ich persönlich halte das für Subventionsbetrug, die Beisitzerin ebenfalls.
Darüber hinaus ist es Dummheit, denn der Dachverband sieht ja im Jahresabschluss 2012 in der Bilanz das gesamte Vereinsvermögen und auch die genaue Aufgliederung.
Die Summe, die beiseite geschafft werden soll, übersteigt die beantragte Fördersumme wahrscheinlich um ein Vielfaches.
Im Dachverband sitzen doch Personen, die diesen Antrag aufmerksam prüfen. Wenn ihnen die extreme Differenz zwischen den beiden Zahlen auffällt, werden sicher Fragen gestellt. Im Glücksfall wird der Antrag einfach abgelehnt. Was aber, wenn der Dachverband (zu Recht) Betrug vermutet und Strafanzeige stellt? Ich bin ja durch meinen Rücktritt nicht mehr haftbar, aber was ist mit der Beisitzerin?
Müssen wir warten, bis etwas passiert? Es handelt sich doch um Vereinsvermögen. Ich kann doch trotz meines Rücktritts nicht einfach weg schauen, wenn dem Verein mit solch offensichtlicher Vorsätzlichkeit Schaden entsteht.
Was können wir tun?