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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 8 months von  hbaumann.
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    wir sind ein kleiner Reitverein und haben 2 Mädels auf Fortbildung für Reitlehrer geschickt. Jetzt möchten wir Ihnen eine kleine Geldzahlung zukommen lassen damit sie die Fortbildung nicht ganz auf die eigene kappe nehmen müssen. Wie viel Geld dürfen wir ihnen maximal zukommen lassen ohne Probleme ect zu bekommen?

    Herzlichen Dank schon mal für die Antworten

    hbaumann hbaumann

    Sie können den Mädels nachgewiesene Auslagen, wie Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Lehrgangsgebühren usw. erstatten. Dazu müssen diese allerdings die Originalrechnungen einreichen.

    Eine pauschale Geldzuwendung ist nicht möglich und könnte beim Verein zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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