Frist für Bekanntgabe der Tagesordnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years, 8 months von  hbaumann.
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    Ich habe folgende Frage an Sie?
    Mein Verein ist ein Campingclub, welcher einen Campingplatz betreibt. Die Dauercamper müssen Clubmitglieder im Campingclub sein. Hier gibt es jährlich im Frühjahr und Herbst ein Platzpalaver, welches durch einen Veranstaltungskalender terminlich festgelegt ist. Wann muss für diese Versammlung die Tagesordnung spätestens den Mitgliedern bzw. Dauercampern bekannt gegeben werden? In der Satzung sind für die JHV 4 Wochen vor dem Termin für die JHV vorgeschrieben gilt dies auch für diese Mitgliederversammlung.
    Beim Platzpalaver werden Dinge wie Platzgebühren, Investitionen für die Platz und Dinge die den Platz betreffen festgelegt. Der Platz wird von den Mitgliedern spricht Dauercampern ehrenamtlich betrieben. Der Club hatt nicht die Gemeinnützigkeit ist aber ein e.V.
    Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen Gerhard Vöhringer

    hbaumann hbaumann

    Dieses sog. Platzpalaver ist keine Mitgliederversammlung, sondern eben nur ein Palaver ohne verbindlichen Charakter. Solange dieses Palaver nicht als Sonderform einer Mitgliederversammlung in der Satzung aufgeführt ist, sind gefasste Beschlüsse nicht bindend. Demzufolge gibt es dafür auch keine Ladungsfristen.

    Wenn Sie also künftig rechtskräftige Beschlüsse fassen wollen, an die alle Mitglieder gebunden sind, dann sollten Sie diese Palaver in die Satzung aufnehmen und dort auch ganz klar den Charakter dieser Zusammenkünfte darstellen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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