Fristgerechter Antrag nach Versendung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months von  trebreh.
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  • Kein Profilbild vorhanden trebreh

    Hallo in´s Forum,

    ca. 1 1/2 Wochen nach erfolgter postalischer Versendung der Einladung zur JHV mit Tagesordnung, kam ein fristgerechter Antrag eines Mitgliedes per Post beim 1. Vors. an.
    Der Antragsteller fordert, dass sein Antrag per Post, nachträglich an alle Mitglieder versendet werden soll.
    Er stellte auch Kuverts zur Verfügung, die allerdings nicht frankiert waren.

    Frage, muss der Verein diesen und weitere, nach Versendung eingegangene fristgerechte gestellte Anträge, nochmals per Post an alle Mitglieder versenden?
    Die Satzung des Vereins regelt keine diesbezüglichen Antragsversendungen.
    Würde es nicht genügen, dass diese fristgerechte eingereichten Anträge, nachträglich auf der Mitgliederversammlung, z.B. beim Einlass, den Mitgliedern bekannt gegeben wird.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    JA, da bleibt dem Verein nichts andres übrig als den fristgerecht eingegangenen Antrag nochmals allen Mitgliedern vor der MV zur Verfügung zu stellen.
    BGB §32 (1) Satz 2 sagt eindeutig aus, dass nur bekannt gemachte Themen auf einer MV beschlossen werden können.
    D.h. machen Sie nun im Nachgang den fristgerecht eingegangenen Antrag nicht den Mitgliedern vor der MV bekannt, kann darüber nicht abgestimmt werden. Dies wiederum stellt eine grobe Missachtung der Mitgliederrechte dar und kann ernsthafte Konsequenzen für den Verein bzw. den Vorstand haben.

    Somit ist dringend geraden den Antrag unverzüglich und vor der MV den Mitgliedern bekannt zugeben.

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    Kein Profilbild vorhanden trebreh

    Vielen Dank.

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