Fristlose Kündigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 5 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Charly

    Darf ein Mitglied bei einer Satzungsänderung bzw. bei einem Verbandswechsel fristlos kündigen ?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Charly,
    gesetzliche Vorschriften darüber, wie sich der Erwerb der Mitgliedschaft oder der Austritt aus einem Verein vollzieht, gibt es nicht. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für eingetragene Vereine lediglich vor, dass die Satzung diesbezüglich klare Regelungen enthalten muss (§58 BGB).
    Grundsätzlich beruht die Mitgliedschaft in einem Verein auf einem Vertrag zwischen dem Vereinsmitglied und dem Verein, wobei für Vereine das Vereinsrecht gilt. Die Basis für den Vertrag liefert die jeweils gültige Satzung des Vereins, die die Bedingungen und die Laufzeit der Mitgliedschaft, die Gebühren für die Mitgliedschaft und auch die Kündigungsmodalitäten festlegt. Sowohl Verein als auch das Mitglied haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
    Inwieweit eine fristlose Kündigung möglich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinssatzung, meist ist ein vorzeitiges Beenden der Mitgliedschaft, sofern überhaupt, nur in Ausnahmefällen möglich.
    Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes hat ein Vereinsmitglied jedoch das Recht zum sofortigen Austritt aus dem Verein, und zwar auch dann, wenn die Satzung dies ausdrücklich nicht vorsieht oder ausdrücklich nur ein Austrittsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn für das Vereinsmitglied bei Verbleib im Verein eine unerträgliche Belastung entstehen würde, die dem Mitglied nicht zugemutet werden kann.
    Es ist also wichtig, dass bei der fristlosen Kündigung die Gründe für den Austritt erläutert werden.
    Sie müssen also selbst entscheiden, ob der Verbleib im Verein für Sie eine unerträgliche Belastung ist.
    Viele Grüße
    I.C.

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