Gast bei Mitgliederversammlung

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    Guten Tag
    Am Wochenende hatte unser Verein seine Jahreshauptversammlung.Die 1.Vorsitzende brachte einen Gast von einem anderen Verein mit.Diese Dame wurde von der Vorsitzenden als Schriftführerin für diese Versammlung vorgestellt und eingesetzt.
    Frage: Darf der Vorstand einen Gast überhaupt für ein Amt einsetzen?

    hbaumann hbaumann

    Eine Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, da sie – wie der Name es ja sagt – eine Versammlung für die Mitglieder ist. Das hat auch seinen guten Grund, da auf solchen Versammlungen in der Regel vereinsinterne Probleme besprochen werden, die nicht unbedingt jeder hören muss.

    Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Gäste teilnehmen. Die Satzung könnte z.B. regeln, dass ständig die Vertreter der Dachorganisation teilnehmen können o.ä.

    Gibt es keine Satzungsregelung, muss der Versammlungsleiter die anwesenden Mitglieder abstimmen lassen, ob Gäste zugelassen werden sollen.

    Sehr ungewöhnlich ist allerdings, dass ein Gast auch noch eine Funktion in der Versammlung übernimmt. Üblicherweise wird in der Satzung geregelt, wer bei Versammlungen das Protokoll führt. Erst, wenn es dazu keine Regelung gibt und auch niemand aus der Mitgliedschaft das machen kann/will, wäre es denkbar, einen Gast damit zu betrauen. Voraussetzung wäre allerdings auch wieder, dass die Mitglieder dem zustimmen. Die Verfahrensweise, wie Sie sie beschrieben haben, ist nicht korrekt – es sei denn, es gibt doch irgendwelche Regelungen, Absprachen oder ältere Beschlüsse, die das legitimieren.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank Herr Baumann.

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