Wird die Vereinszeitung nicht nur als Info-Blatt an die Mitglieder kostenlos verteilt, muss man etwas differenzierter vorgehen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf sind steuerpflichtig. Ebenfalls die Einnahmen die die Annoncen einbringen.
Wenn ein Sponsor z.B. den gesamten Druck der Zeitung finanziert, kann man seine Zuwendung splitten. Dazu muss man die Seiten auszählen, die Werbung beinhalten und die, die keine Werbung haben. Nach diesem Prozentsatz können die Einnahmen als Sponsoring (steuerpflichtig) und Spende (steuerfrei) eingeteilt werden.
Ohne die Zeitung gesehen zu haben, kann man aber nur schlecht ein pauschales Urteil abgeben. Ich kann Ihnen daher nur raten, einen Steuerberater zu konsultieren, um mögliche Nachforderungen des Finanzamtes zu verhindern.
H. Baumann
Kontakt: http://www.vorstandswissen.de