Pflichtangaben Rechnung gemeinnütziger Verein

Rechnungen: Diese Angaben dürfen nicht fehlen

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Inhaltsverzeichnis

Akzeptieren Sie von Ihren Geschäftspartnern unvollständige Rechnungen, drohen Ihnen erhebliche steuerliche Nachteile. Denn das Finanzamt darf dann bei diesen Rechnungen den Vorsteuerabzug verweigern.



Und genauso wichtig:
Achten Sie darauf, dass Sie nur ordnungsgemäße Rechnungen schreiben. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihre Kunden Ihre Rechnungen zurückweisen. Dadurch wiederum gerät Ihr Inkasso ins Stocken und es entstehen völlig unnötig Außenstände.

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Welche Angaben dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht fehlen?

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • wahlweise Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers
  • Ausstelldatum der Rechnung
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • fortlaufende, unverwechselbare Rechnungsnummer
  • Menge/Bezeichnung der Leistung/Lieferung
  • Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten/Mehrwertsteuersatz
  • Netto-Gesamtentgelt
  • vereinbarte Skonti
  • auf das Gesamtentgelt entfallender Steuerbetrag.

Praxis-Tipp: Sofern Ihr Verein noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, können Sie diese beim Bundesamt für Finanzen formlos beantragen. Adresse: Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831/456-0; Fax: 06831/456-120, E-Mail: ust-idnr-vergabe@bff.bund.de.

Achtung: Für Rechnungen bis 100€  gelten Vereinfachungen. Hier reichen seit 01.07.2004 folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstelldatum der Rechnung
  • Menge/Bezeichnung der Lieferung/Leistung
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe
  • angewendeter Mehrwertsteuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung.

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