Gründung rechtmäßig?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 5 months von  HerbertFarr.
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  • Kein Profilbild vorhanden HerbertFarr

    Wir haben im nachhinein erfahren, dass unsere Abteilung nicht durch einen Beschluß des Vorstands oder auf eine Mitgliederversammlung gegründet wurde, sondern durch eine sogenannte Gründungsversammlung der Abteilung selbst. Ist das zulässig? In der Satzung ist nur geregelt, dass es Abteilungen für jede Sportart geben kann.

    hbaumann hbaumann

    Eine Abteilung ist eine unselbständige Untergliederung eines Vereins, deshalb kann sie sich auch nicht selbst gründen und auch nicht selbst auflösen. Die Gründung müsste demnach durch das in der Satzung dafür vorgesehene Organ (entweder MV oder Vorstand) ordnungsgemäß durchgeführt werden. Gibt es keine Satzungsregelung, ist immer die MV dafür zuständig.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
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    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden HerbertFarr

    Danke. Ja, das hab‘ ich befürchtet. Was passiert aber jetzt? Nach meinem Verständnis gibt es unsere Abteilung also noch gar nicht. Also müßen wir die Gründung wiederholen? Was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn wir es einfach so weiterlaufen lassen?

    hbaumann hbaumann

    Korrekterweise gibt es diese Abteilung tatsächlich nicht. Die Gründung muss wiederholt werden. Das sollte der Vorstand auch tun, weil die Abteilungsverantwortlichen ansonsten glauben, dass sie machen können, was sie wollen und das kann für einen Verein zu einem erheblichen Problem werden. In der Haftung ist nämlich immer der Gesamtvorstand.

    Sollte es eine Satzungsregelung geben, wer für die Gründung von Abteilungen zuständig ist, läge außerdem ein Satzungsverstoß vor. Der Vorstand sollte sich also nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden HerbertFarr

    Vielen Dank. Ich glaub‘ da wartet etwas Arbeit auf uns 😉

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