Gründungsmitglied kündigt fristlos per Mail

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 2 months von  i_cziudaj.
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    Guten Morgen 🙂 Wir haben – wie erforderlich – mit 7 Personen (= Gründungsmitgliedern) eine Verein gegründet. Dieser ist auch bereits registriert und von Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt worden. Nun hat ein Gründungsmitglied gekündigt, so dass der Verein derzeit nur aus 6 Gründungsmitgliedern besteht. Was ist zu tun?
    Vielen Dank im vorraus für die Unterstützung …Gruß, Birgit

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Birgit,
    Ihre Frage ist schnell beantwortet. Ihr Verein ist eingetragen, als gemeinnützig anerkannt. Sie haben auf der Gründungsversammlung einen Vorstand gewählt und die Satzung verabschiedet. Sie können Ihre Vereinstätigkeiten aufnehmen, was Sie sicherlich mit viel Elan auch tun werden. Auch wenn Ihnen ein Gründungsmitglied abhanden gekommen ist. Das Vereinsrecht sagt dazu. Für die Gründung eines e.V. sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eigetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken. Also sind Sie guten Mutes. Ich wünsche viel Glück!
    Gruß
    Inge

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