Gültigkeit eines Kaufvertrages für Laube im Kleingartenverein

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 9 months von  Rosa.
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    Mein Vater hat mit mündlichem Einverständnis des Vorstandes einen Kaufvertrag für eine Laube mit Garteninventar abgeschlossen und die Mitgliedschaft im Kleingartenverein beantragt und bittet seit vier Wochen einen Pachtvertrag. Der Garten war in verwahrlostem Zustand und wurde von uns entmüllt und das Unkraut entfernt.
    Jetzt aber stellt der Vorstand fest, dass der Kaufvertrag mit dem Vor“pächter“ ungültig war, weil es keinen Pachtvertrag gab und der Vorbesitzer den Garten nicht bewirtschaftet hat. Nun soll mein Vater mit dem Vorvorpächter einen (zweiten) gültigen? Kaufvertrag abschließen und bekommt nur unter dieser Bedingung den Pachtvertrag.
    1. Wie sollen wir uns verhalten? Empfehlen Sie, zweimal dieselbe Laube zu kaufen?
    2. Kann der Vorvorpächter den ganzen Garten zurückfordern, wenn dieser nicht gekündigt, aber seine Laube verkauft hat? (Immerhin ist der Garten jetzt schick und ordentlicher als je zuvor und der Vorstand hat ihm mitgeteilt, dass er den Kaufvertrag nicht akzeptiert.)

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    #Kaufvertrag für eine Laube mit Garteninventar abgeschlossen# – Mit wem ist der Kaufvertrag abgeschlossen?
    #Mitgliedschaft im Kleingartenverein beantragt# – Ist die Mitgliedschaft bestätigt?

    #Kaufvertrag mit dem Vor“pächter“ ungültig war, weil es keinen Pachtvertrag gab und der Vorbesitzer den Garten nicht bewirtschaftet hat.#
    Wie lange war der Vorpächter bereits Mitglied?
    # Kann der Vorvorpächter den ganzen Garten zurückfordern# – Wie lange ist es her, dass der Kaufvertrag des Vorpächters abgeschlossen wurde?

    #Empfehlen Sie, zweimal dieselbe Laube zu kaufen?# – nein

    Was steht in eurem Kaufvertrag zwecks Rückgabefrist drin?

    Kein Profilbild vorhanden Mucki

    Dieser Kleingartenverein hat eine übliche Reihenfolge der Vertragsabschlüsse, die mir nicht geläufig ist. Aber schlussendlich wird alles ordnungsgemäß ausgestellt – wenn alle Beteiligten aktiv mitwirken.

    Ich sollte nach mündlicher Zusage des Vorsitzenden für die Übernahme des gewünschten Gartens zuerst einen Kaufvertrag mit dem Vorvorpächter abschließen und mit dem vom Vorvorpächter (dem echten, der noch einen Pachtvertrag hatte) unterschriebenen Kaufvertrag dann ins Büro kommen, wo ich den Mitgliedsantrag und den Pachtvertrag schriftlich erhalten soll.

    Der Vorbesitzer der Laube war nicht kooperativ und hat den Garten 6 Monate bewirtschaftet ohne Mitgliedschaft und ohne Pachtvertrag, nur mit dem Kaufvertrag für die Laube.

    Im Kaufvertrag ist kein Punkt über Rückgabefrist enthalten.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn ich das richtig verstehe, müsste es jetzt 2 Kaufverträge geben:
    1. Vorvorpächter mit Vorpächter und
    2. Vorpächter mit Ihnen

    Sie haben einen Kaufvertrag, der bereits bedient worden ist. D.h. hier ist Geld geflossen oder?

    Der Verein kann nicht sagen, dass der Kaufvertrag (KV) zw. Vorvor- und Vorpächter ungültig ist, nur weil der Verein es versäumt hat einen Pachtvertrag auszustellen. Der Verein sollte mal § 433 BGB nachlesen, was ein KV ist. Auch wenn der Verein mit dem Vorpächter keine Mitgliedschaft hat und keinen Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Ist dies in diesem Fall ein mdl. Vertrag.
    Frag doch mal den Verein, ob er einen Kaufvertrag gesehen hat oder ihn sogar vom Vorpächter als Kopie hat.

    Ist ein gültiger KV vorhanden und eine mdl. Zusage erteilt worden ist, hat der Verein sich daran zu halten. Ich würde nochmals mit dem Verein reden.

    In unserem Verein erhält der Verein generell einen Kaufvertrag.

    Kein Profilbild vorhanden Mucki

    Danke, du verstehst den schwierigen Sachverhalt und machst dir echt nen Kopf. Vermute ich richtig, dass du im Vorstand eines Kleingartenvereins bist?
    Ich selbst bin in einem anderen Kleingartenverein als mein Vater. In unserer Satzung haben wir festgehalten, dass der Vorstand eine Mitgliedschaft ablehnen kann ohne die (vorhandenen) Gründe zu benennen. Diese können u.a. sein: Mehrmaliges Wechseln von einer Kleingartenanlage zur anderen nach wiederholter Kündigung wegen Nichtbewirtschaftung des Gartens oder Nichtbezahlen der Pacht, bereits beim Bewerbungsgespräch geäußerte Absichten, den Garten jemand anderem zur Bewirtschaftung überlassen zu wollen; es gab sogar im Bewerbungsgespräch schon Diskriminierungen von Frauen und anderen Religionen und Kulturen.
    Wenn man nun die Pächter untereinander zuerst die Kaufverträge schließen lässt und anschließend wird es rechtlich als Versäumnis des Vorstandes betrachtet, wenn dieser keinen Pachtvertrag abschließt, könnte sich ja jeder vom Vorstand ungenehmigt in einen Verein per Kaufvertrag einschleusen.
    In unserem Fall treffen gleich zwei der oben genannten Ausschließungsgründe zu. Deswegen interessiert mich die juristische Sicht: Was macht einen Kaufvertrag für Laube und Inventar zu einem gültigen Kaufvertrag?
    Genügt ein zwischen Verkäufer und Käufer in Einvernehmen abgeschlossener Kaufvertrag in dem Geld geflossen ist?
    Der Käufer hat den Verein und den Vorstand ignoriert und ist der wiederholten Aufforderung des Verkäufers, sich beim Vorstand zu melden, nicht gefolgt. Er hat den Garten in 9 Monaten ein einziges Mal betreten und ihn von jemand anderem „pflegen“ lassen.
    Tja, mit wem müsste rechtlich gesehen mein Vater den Kaufvertrag abschließen? Mit dem Vorvorpächter oder dem Besitzer der Laube?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Vermute ich richtig, dass du im Vorstand eines Kleingartenvereins bist? Ja, bin Vorsitzende und war Schatzmeisterin, bin aber keine Juristin

    Was macht einen Kaufvertrag für Laube und Inventar zu einem gültigen Kaufvertrag? § 433 BGB – Zivilrecht, es bleibt ein KV
    Genügt ein zwischen Verkäufer und Käufer in Einvernehmen abgeschlossener Kaufvertrag in dem Geld geflossen ist? ja

    Rechtsgeschäft?
    – wirksamer Vertrag
    – Antrag = Zugang
    = Inhalt
    – Gegenstand, Partner Geschäftstyp, Preis
    – Bindung § 145
    – Auslegung §§ 133,157,242
    – Annahme = Frist

    Der Käufer hat den Verein und den Vorstand ignoriert und ist der wiederholten Aufforderung des Verkäufers, sich beim Vorstand zu melden, nicht gefolgt. Er hat den Garten in 9 Monaten ein einziges Mal betreten und ihn von jemand anderem „pflegen“ lassen.

    Hier hätte der Verein dem Verkäufer die Rückabwicklung des KV nahe legen müssen. Also hier, Vorvor- mit Vorkäufer

    Tja, mit wem müsste rechtlich gesehen mein Vater den Kaufvertrag abschließen? Mit dem Vorvorpächter oder dem Besitzer der Laube?

    Dein Vater hat bereits einen KV mit dem Vorpächter.
    Es gibt jetzt ein Problem: Wenn der Vorpächter den KV mit deinem Vater nicht rückgängig macht. Theoretisch müßte der Vorvorpächter den KV rückgängig machen, ob er es praktisch macht – glaube ich nicht.

    Zwischenfrage: Kennst du den Preis des KV zwischen den Vorvor- und Vorpächter, sowie zwischen Vorpächter und deinem Vater?
    Wenn ja, gibt es einen Unterschied?
    Wenn nein, könnte der Vorstand die Mitgliedschaft und den PV unterschreiben. Kein Schaden für den Verein. Einen Schaden hat der Verein nur für die Zeit zwischen der Kündigung und dem Eintritt deines Vaters.

    Wenn ja, zum Nachteil deines Vaters? D.h. ist der Preis des Verkaufes jetzt höher gewesen?
    Wenn der Preis niedriger war, könnte der Vorstand die Mitgliedschaft und den PV unterschreiben. Kein Schaden für den Verein.

    Zu wann war die Kündigung des Vorvorpächters rechtens?

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